Latte - kammergetrocknet, gehobelt, gefast, Banklattensortierung
1 | HOLZQUALITÄT | Konstruktionslatten in Banklattenqualität (beste optische und statische Eigenschaften) |
2 | FARBE | gelblich bis bräunlich, zu kupferbraun nachdunkelnd |
3 | ROHDICHTEBEREICH | mittlere Rohdichte 0,70--0,79 --0,85 g/cm3 |
4 | RESISTENZ (DIN EN 350-2) | Klasse 1-2 |
5 | DIMENSIONSSTABILITÄT | gut |
6 | FEUCHTEANGLEICHGESCHWINDIGKEIT | sehr gering |
7 | SONSTIGE | wasserlösliche Inhaltsstoffe |
8 | MARKRÖHRE | nicht zulässig |
9 | KERNFÄULE | nicht zulässig |
10 | BAUMKANTE | nicht zulässig |
11 | RINDENEINSCHLUSS | nicht zulässig |
12 | SPLINT | nicht auf Sichtseite zulässig, in geringem Umfang auf Rückseite zulässig |
13 | SPLINTFÄULE | nicht zulässig |
14 | VERFÄRBUNGEN | auf bis zu 10% der Oberfläche zulässig, sofern gesund und nagelfest |
15 | HOLZFEUCHTE | kammergetrocknet (u= 14 % ±2 %) |
16 | FAULSTELLEN, AUSFALLÄSTE | auf Rückseite zulässig (max. Durchmesser ≤ 1/10 der Brettbreite, 1 Stück pro Meter) |
17 | KNOTEN UND GESCHWÃœRE | nicht zulässig |
18 | AUSDÃœBELUNGEN | - |
19 | RISSE | Trockenrisse (Breite ≤ 0,5 mm, Länge ≤ 100 mm) sind in einem geringen Umfang auf allen Seiten zulässig, Risse sind nur auf der Rückseite bis zu 1 mm Breite und 100 mm Länge zulässig |
20 | ÄSTE | gesunde Äste sind zulässig bis zu einem Durchmesser von ≤ 20% der Lattenbreite und 40% der Lattenstärke (rechtwinklig zum Faserverlauf gemessen); nur einzelne Äste mit max. Durchmessern zulässig; große Äste müssen einen Abstand von ≥ 10 mm zur Kante haben; Ansammlung von kleinen Ästen (Durchmesser ≤ 10 mm) ist zulässig; Summe der Durchmesser darf 20 mm/m an den sichtbaren Seiten nicht übersteigen |
21 | WURM- UND KÄFERFRASS | nicht zulässig |
22 | RINDE UND BAST | nicht zulässig |
23 | FASERABWEICHUNG | Faserabweichung ist ≤ 25 % der Lattenbreite pro Meter; Faser darf die Latte auf 2 Meter Länge nicht verlassen |
24 | DREH- UND WECHSELDREHWUCHS | in geringem Umfang zulässig |
25 | ENTRINDUNGSQUALITÄT | - |
26 | SÄGEQUALITÄT | - |
27 | HOBELQUALITÄT | glatte und eben Oberfläche, keine sägeraue oder verbrannte sichtbare Oberfläche, keine Ausrisse tiefer als 0,5 mm, Oberflächendefekte der Sichtseite können bis zu 0,5 mm durch Ausschleifen repariert werden; auf der Rückseite sind kleinere Hobelfehler, punktuell verbrannte oder ungehobelte Oberfläche zulässig, Defekte bis zu 1 mm Tiefe und 10% der Oberfläche sind auf der Rückseite generell zu tolerieren |
28 | SCHLEIFEN | auf Anfrage |
29 | PHASE | durchgehende 2 mm Fase an allen Längskanten, eine Abweichung von 0,5 mm ist zu tolerieren |
30 | PROFILIERUNG | auf Anfrage |
31 | KAPPUNG | Sauber und rechtwinklig (Genauigkeit von 0,1% (0,1 mm/100mm)) |
32 | VERDREHUNG | max. 5 Grad Abweichung zulässig |
33 | ABWEICHUNG VON DER GERADEN | max. 5 Grad Abweichung zulässig |
34 | MASSTOLERANZEN | max. 1% in der Breite, 2 % in der Stärke, 0,1% in der Länge |
35 | CHARAKTERISTISCHE BIEGEFESTIGKEIT | - |
36 | ZINKENSPIEL | - |
37 | ZINKENAUSRICHTUNG | - |
38 | ZINKENLÄNGE | - |