Latte - frisch, gehobelt, gefast

 
1 HOLZQUALITÄT Konstruktionslatten für gering belastete Anwendungen (durchschnittliche Optik und Festigkeit)
2 FARBE gelblich bis bräunlich, zu kupferbraun nachdunkelnd
3 ROHDICHTEBEREICH mittlere Rohdichte 0,70--0,79 --0,85 g/cm3
4 RESISTENZ (DIN EN 350-2) Klasse 1-2
5 DIMENSIONSSTABILITÄT gut
6 FEUCHTEANGLEICHGESCHWINDIGKEIT sehr gering
7 SONSTIGE wasserlösliche Inhaltsstoffe
8 MARKRÖHRE nicht zulässig auf Sichtseite, in geringem Umfang auf Rückseite zulässig (auf max. 50% der Oberfläche)
9 KERNFÄULE in geringem Umfang zulässig, max. 10% des Querschnitts und 20% der Länge
10 BAUMKANTE nicht zulässig
11 RINDENEINSCHLUSS in geringem Umfang zulässig
12 SPLINT nicht auf Sichtseite zulässig, in geringem Umfang auf Rückseite zulässig
13 SPLINTFÄULE nicht zulässig
14 VERFÄRBUNGEN auf bis zu 30% der Oberfläche zulässig, sofern gesund und nagelfest
15 HOLZFEUCHTE frisch (u= 30 % - 40 %)
16 FAULSTELLEN, AUSFALLÄSTE auf Sichtseite bis zu 5 mm Durchmesser zulässig (1 Stück pro Meter),auf Rückseite bis zu 10 mm Durchmesser zulässig (max. 3 Stück pro Meter)
17 KNOTEN UND GESCHWÜRE in geringem Umfang zulässig
18 AUSDÃœBELUNGEN -
19 RISSE bis zu 200 mm Länge und 3 mm Breite zulässig (nur auf Rückseite), Trockenrisse (Breite �?� 1 mm) sind in gerimngem Umfang an allen Seiten zulässig
20 ÄSTE �?ste mit einem Durchmesser von �?� 6 mm können ignoriert werden; gesunde �?ste sind zulässig bis zu einem Durchmesser von �?� 30% der Lattenbreite und 60% der Lattenstärke (rechtwinklig zum Faserverlauf gemessen); nur einzelne �?ste mit max. Durchmessern zulässig; gro�?e �?ste müssen einen Abstand von �?� 10 mm zur Kante haben; Ansammlung von kleinen �?sten (Durchmesser �?� 10 mm) ist zulässig; Summe der Durchmesser darf 40 mm/m an den sichtbaren Seiten nicht übersteigen
21 WURM- UND KÄFERFRASS nicht zulässig
22 RINDE UND BAST nicht zulässig
23 FASERABWEICHUNG Faser darf die Latte auf 1 m Länge nicht verlassen, �?� 15 % (150 mm/m)
24 DREH- UND WECHSELDREHWUCHS in geringem Umfang zulässig
25 ENTRINDUNGSQUALITÄT -
26 SÄGEQUALITÄT -
27 HOBELQUALITÄT glatte und eben Oberfläche, keine sägeraue oder verbrannte sichtbare Oberfläche, keine Ausrisse tiefer als 1 mm, Oberflächendefekte der Sichtseite können bis zu 2 mm durch Ausschleifen repariert werden; auf der Rückseite sind kleinere Hobelfehler, punktuell verbrannte oder ungehobelte Oberfläche zulässig, Defekte bis zu 2 mm Tiefe und 30% der Oberfläche sind auf der Rückseite generell zu tolerieren
28 SCHLEIFEN auf Anfrage
29 PHASE durchgehende 3 mm Fase an allen Längskanten, eine Abweichung von 1 mm ist zu tolerieren
30 PROFILIERUNG auf Anfrage
31 KAPPUNG sauber und rechtwinklig (Genauigkeit von 0,5% (0,5 mm/100mm))
32 VERDREHUNG Max. 15 Grad Abweichung zulässig
33 ABWEICHUNG VON DER GERADEN Max. 10 mm pro Laufmeter in jede Dimension, max. 1/3 der Breite insgesamt
34 MASSTOLERANZEN Max. 1% in der Breite, 2 % in der Stärke, 0,2% in der Länge
35 CHARAKTERISTISCHE BIEGEFESTIGKEIT -
36 ZINKENSPIEL -
37 ZINKENAUSRICHTUNG -
38 ZINKENLÄNGE -