Kantholz - kammergetrocknet, keilgezinkt, gehobelt, gefast

 
1 HOLZQUALITÄT Konstruktionsholz für belastete Anwendungen (gute Optik und Festigkeit)
2 FARBE gelblich bis bräunlich, zu kupferbraun nachdunkelnd
3 ROHDICHTEBEREICH mittlere Rohdichte 0,70--0,79 --0,85 g/cm3
4 RESISTENZ (DIN EN 350-2) Klasse 1-2
5 DIMENSIONSSTABILITÄT gut
6 FEUCHTEANGLEICHGESCHWINDIGKEIT sehr gering
7 SONSTIGE wasserlösliche Inhaltsstoffe
8 MARKRÖHRE Querschnitt kann Markröhre enthalten, die Oberfläche kann zu 50% angeschnitten sein
9 KERNFÄULE nicht zulässig
10 BAUMKANTE nicht zulässig
11 RINDENEINSCHLUSS in geringem Umfang zulässig
12 SPLINT nicht zulässig
13 SPLINTFÄULE -
14 VERFÄRBUNGEN bis zu 30 % der Oberfläche zulässig, soweit gesund und nagelfest
15 HOLZFEUCHTE kammergetrocknet (u= 16 % ±2 %)
16 FAULSTELLEN, AUSFALLÄSTE auf Sichtseite bis zu 5 mm Durchmesser zulässig (1 Stück pro Meter),auf Rückseite bis zu 10 mm Durchmesser zulässig (max. 3 Stück pro Meter)
17 KNOTEN UND GESCHWÜRE in geringem Umfang zulässig wenn kleine Fläche
18 AUSDÃœBELUNGEN -
19 RISSE Kernrisse sind auf sichtbaren Flächen zulässig bis zu 3 mm Breite und 150 mm Länge, auf der Rückseite bis zu 4 mm Breite und 300 mm Länge; nur zwei Seiten dürfen Risse haben; der Abstand zwischen Riss und Keilzinkung muss mind. 50 mm betragen; Trockenrisse (Breite �?� 1 mm) sind in geringem Umfang an allen Seiten zulässig
20 ÄSTE �?ste mit einem Durchmesser von �?� 6 mm können ignoriert werden; gesunde �?ste sind zulässig bis zu einem Durchmesser von �?� 30% der Kantholzbreite und 60% der Kantholzstärke (rechtwinklig zum Faserverlauf gemessen); nur einzelne �?ste mit max. Durchmessern zulässig; gro�?e �?ste müssen einen Abstand von �?� 10 mm zur Kante haben; Ansammlung von kleinen �?sten (Durchmesser �?� 10 mm) ist zulässig; Summe der Durchmesser darf 60 mm/m an den sichtbaren Seiten nicht übersteigen
21 WURM- UND KÄFERFRASS in geringem Umfang auf der Rückseite zulässig (kein Risiko aufgrund der Kammertrocknung)
22 RINDE UND BAST nicht zulässig
23 FASERABWEICHUNG Faser darf die Latte auf 1 m Länge nicht verlassen, �?� 15 % (150 mm/m)
24 DREH- UND WECHSELDREHWUCHS in geringem Umfang zulässig
25 ENTRINDUNGSQUALITÄT -
26 SÄGEQUALITÄT -
27 HOBELQUALITÄT glatte und eben Oberfläche, keine sägeraue oder verbrannte sichtbare Oberfläche, keine Ausrisse tiefer als 1 mm, Oberflächendefekte der Sichtseite können bis zu 1 mm durch Ausschleifen repariert werden; auf der Rückseite sind kleinere Hobelfehler, punktuell verbrannte oder ungehobelte Oberfläche zulässig, Defekte bis zu 1 mm Tiefe und 30% der Oberfläche sind auf der Rückseite generell zu tolerieren
28 SCHLEIFEN auf Anfrage
29 PHASE durchgehende 3 mm Fase an allen Längskanten, eine Abweichung von 1 mm ist zu tolerieren
30 PROFILIERUNG auf Anfrage
31 KAPPUNG Sauber und rechtwinklig (Genauigkeit von 0,5% (0,5 mm/100mm))
32 VERDREHUNG Max. 10 Grad Abweichung zulässig
33 ABWEICHUNG VON DER GERADEN Max. 5 mm pro Laufmeter in jede Dimension, max. 1/3 der Breite insgesamt
34 MASSTOLERANZEN Max. 1% in der Breite, 2 % in der Stärke, 0,1% in der Länge
35 CHARAKTERISTISCHE BIEGEFESTIGKEIT 30 N/mm² (4-Punkt Biegung)
36 ZINKENSPIEL 0,5 - 1 mm
37 ZINKENAUSRICHTUNG aufrechtstehend in Breitseite (Zinken auf der Breitseite sichtbar)
38 ZINKENLÄNGE 15 mm